Die Sicherheit am Arbeitsplatz hat höchste Priorität, insbesondere im Umgang mit Lagereinrichtungen und Regalanlagen. Unfälle, die durch mangelnde Wartung oder Inspektion von Regalen verursacht werden, können schwerwiegende Sachschäden und Gesundheitsgefahren nach sich ziehen. Um Risiken zu minimieren und den sicheren Betrieb zu gewährleisten, sind regelmäßige Prüfungen unerlässlich.
Lagereinrichtungen und Regalanlagen gelten als Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 10 der BetrSichV müssen diese Einrichtungen mindestens alle 12 Monate von einer unbefangenen, befähigten Person geprüft werden. Eine mangelhafte oder unterlassene Prüfung kann im Schadensfall zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen führen.
Ihre Verpflichtungen als Betreiber:
- Arbeitgeber und Betreiber von Lagereinrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, sämtliche statische und kraftbetriebene Regalanlagen regelmäßig zu inspizieren.
- Die Prüfungen müssen von einer unabhängigen, fachkundigen Person durchgeführt werden.
- Ein schriftlicher Prüfbericht mit Dokumentationspflicht ist nach jeder Inspektion zu erstellen und aufzubewahren.
Unsere Leistungen:
- Regelmäßige Inspektionen gemäß DIN EN 15635 und DGUV Information 208-061.
- Prüfung von Lagereinrichtungen mindestens alle 12 Monate durch unsere erfahrenen Fachkräfte.
- Erstellung eines detaillierten Prüfberichts sowie Plaketten zur Sichtkennzeichnung der geprüften Regale.
Wir führen Prüfungen an folgenden Regalsystemen durch:
- verfahrbare Regale
- Fachbodenregale
- Palettenregale
- Kragarmregale
- Bilderzuganlagen
- sowie andere Regalsysteme auf Anfrage.
Unsere Inspektionen decken Regalanlagen aller Hersteller ab. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder E-Mail, um weitere Informationen zu erhalten und eine Inspektion zu vereinbaren.